Infos zur Delegiertenarbeit

Delegiertenversammlung

 

Die Delegiertenversammlung findet zwei Mal im Jahr jeweils am Mittwochnachmittag von 15:15 bis 19:00 Uhr normalerweise im Mai und November statt.

Vor der Versammlung trifft sich die TUK zu einer Fraktionssitzung, an der die Themen und allenfalls ein gemeinsames Vorgehen kurz besprochen werden.

Die TUK hat 16 Delegierte.

 

Vor der Versammlung erhält jede Delegierte ein Büchlein, in dem die Traktanden aufgeführt sind – ähnlich wie zur Jahrestagung der TUK. Man kann sich also gut auf die Versammlung vorbereiten.

 

Die Vorteile als Delegierte sehe ich in folgenden Punkten:

  • Mitreden in politischen Entscheiden
  • Informationen erhalten, bevor andere sie haben
  • Kontakte knüpfen über die Stufe hinaus
  • Einblick erhalten in die politische Struktur
  • Naher Kontakt und die Gesprächsmöglichkeit mit Entscheidungsträgern der Politik

 

Der Aufwand hält sich wirklich in Grenzen. Zwei Mal im Jahr die Vorbereitung und das Abhalten der Versammlung.

 

Als Lohn für die Delegiertenarbeit gibt es nach der Maiversammlung ein gemeinsames Nachtessen.

 

Stimme einer neuen Delegierten nach der Versammlung: „Danke dass du mich für das Amt überschwatzt hast, ich fand es heute so spannend, ich habe tolle Leute kennengelernt, während der Pause interessante Gespräche geführt und der Aufwand ist ja minimal.“

 

Im folgenden finden sich die Artikel zu der Delegiertenversammlung aus den Statuten von Bildung Thurgau.

 


 

Aus den Statuten von Bildung Thurgau

Art. 13 Die Delegiertenversammlung (DV)

1.) Die Delegiertenversammlung (DV) ist oberstes Organ von Bildung Thurgau.

2.) Die DV setzt sich wie folgt zusammen:

 je zwei Mitglieder aus den Vorständen der Teilkonferenzen;

 je eine weitere Delegierte / ein weiterer Delegierter pro angefangene 25 Aktivmitglieder einer

Teilkonferenz (mindestens 4, maximal 16); Doppelmitglieder im Sinne von Art. 11 Abs. 2

zählen dabei hälftig.

 Mitglieder der Geschäftsleitung;

Mit beratender Stimme nehmen teil:

 Leiterin / Leiter der Redaktion

 Leiterin / Leiter der Beratungsstelle

 je zwei Vertreterinnen oder Vertreter pro assoziiertem Verband

Art. 14 Die Aufgaben der Delegiertenversammlung

1.) Verbandsziele: Beschlussfassung über Strategiepapier, Grundsätze und Rahmenbedingungen

sowie Ziele der Verbandstätigkeit und der Zusammenarbeit mit den Schulpartnern.

2.) Ordentliche Jahresgeschäfte: Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung sowie

des Budgets und Festsetzung des Mitgliederbeitrags.

3.) Wahlen: Wahl der Präsidentin / des Präsidenten des Verbandes, der Vizepräsidentin/ des Vizepräsidenten

des Verbandes und der Rechnungsprüfungskommission.

4.) Ausserordentliche Geschäfte: Statuten- und Reglementrevisionen, Genehmigung von Leistungsaufträgen,

Behandlung von Rekursen gegen Beschlüsse der GL, Behandlung von Anträgen, Anordnung

einer Urabstimmung über ein Sachgeschäft, Ernennung von Ehrenmitgliedern, Aufnahme

und Entlassung von Teilkonferenzen, Aufsicht über die Organe mit dem Recht auf

Abberufung von Mitgliedern der Organe aus wichtigen Gründen und Auflösung des Verbandes.

Art. 15 Einberufung der ordentlichen Delegiertenversammlung

1.) Die Delegiertenversammlung findet in der Regel zweimal jährlich statt.

2.) Die Ankündigung der DV erfolgt spätestens zwei Wochen vorher durch die GL bei gleichzeitiger

Zustellung der Traktandenliste, der Beschlussdokumente und der Wahlvorschläge an die Mitglieder.

Art. 16 Anträge

1.) Antragsberechtigt sind die unter Art. 9 erwähnten Organe sowie assoziierte Verbände gemäss

Art. 28 sowie jedes Mitglied der Delegiertenversammlung.

2.) Anträge auf Änderung der Traktandenliste der DV sind spätestens 7 Tage vor der Versammlung

an die Geschäftsstelle zu richten.

3.) Anträge zu traktandierten Geschäften können jederzeit gestellt werden.

Art. 17 Beschlussfassung, Wahlen

1.) Die ordnungsgemäss einberufene DV ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten

beschlussfähig (ausgenommen Verbandsauflösung siehe Art. 32).

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2.) Die Delegiertenversammlung kann nur über Geschäfte befinden, die auf der Traktandenliste

aufgeführt sind.

3.) Die DV beschliesst mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit hat die

Präsidentin / der Präsident den Stichentscheid.

4.) Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute, im zweiten Wahlgang das relative

Mehr der abgegebenen Stimmen.

5.) Änderungen der Statuten bedürfen einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Delegiertenstimmen.

6.) Wahlen und Abstimmungen müssen geheim erfolgen, sofern 1/5 der anwesenden Stimmberechtigten

dies verlangt.

7.) Beschlüsse der Delegiertenversammlung unterliegen dem fakultativen Referendum. Ein Drittel

der Delegierten, vier Teilkonferenzen oder ein Zehntel der Mitglieder können innerhalb von

einem Monat eine Urabstimmung über eine von der Delegiertenversammlung beschlossene

Sachfrage verlangen. Diese ist innerhalb der nächsten drei Monate durchzuführen.

Art. 18 Ausserordentliche Delegiertenversammlung

1.) Die Einberufung einer ausserordentlichen DV kann unter schriftlicher Angabe von Gründen verlangt

werden:

 von der Geschäftsleitung

 von einer Teilkonferenz

 von einem Fünftel der Aktivmitglieder

2.) Die Fristen für die Einberufung und das Einbringen von Anträgen für die Traktandenliste richten

sich nach den Bestimmungen für die ordentliche DV.